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Gebäudepass anlegen

Legen Sie Ihren Gebäudepass an.

Sechs kurze Schritte. Was Sie jetzt nicht wissen, tragen Sie später nach — der Pass wächst über die Lebensdauer des Gebäudes.

Der Gebäudepass gehört zum Gebäude und nicht zum Eigentümer. Beim Verkauf geht er mit.

Angebotsanfrage

Neue Anfrage

Diese Anfrage wird im gewählten Hausbereich gespeichert.

Hier können Sie auch ein neues Vorhaben wählen, das noch nicht zum vorhandenen Hausbestand gehört.

Schritt 1 · Ihre Anfrage

Was soll gemacht werden?

Ihr Wunsch für die Zukunft. Diese Angaben gehören zur Anfrage und werden nicht in die Stammdaten des Hauses übernommen.

Schritt 2 · Aus dem Gebäudepass

Was der Betrieb über das Haus erfährt

Der heutige Ist-Zustand, damit ein Betrieb überhaupt rechnen kann — kein Wunsch. Was Sie sich stattdessen vorstellen, steht in Schritt 1.

Zugriff & Beteiligte

Gebäudepass gemeinsam pflegen

Der Eigentümer vergibt zeitlich widerrufbare Lese- oder Bearbeitungsrechte. Das Eigentum am Gebäudepass bleibt unverändert.

Gebäudepass löschen

Diesen Gebäudepass in den Papierkorb legen?

Der Pass verschwindet aus Ihrem Bereich, bleibt aber wiederherstellbar. Erst nach Ablauf der Frist ist er endgültig fort.

Unser Haus in Bridel
  • 30 Tage lang wiederherstellbar über „Mein Bereich“.
  • Enthaltene Stammdaten und Angebotsanfragen werden mit gelöscht.
  • Bereits an Betriebe gesendete Anfragen bleiben bei diesen bestehen.

Eigentümerwechsel

Gebäudepass übertragen

Bei einem Verkauf wird ein unveränderbarer Übergabestand vorbereitet. Der neue Eigentümer übernimmt anschließend die weitere Pflege.

Unser Haus in Bridel
Umfang der Übergabe